Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Vorrichtungen und Erzeugnisse können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters erfolgt im Vergleich zu einem Patent, welches vom Amt geprüft werden muss, meist wesentlich schneller und ist mit geringeren Kosten verbunden.

Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt zwar im Vergleich zu einem Patent, das typischerweise bis zu 20 Jahre Schutz ab Anmeldetag genießt, nur 10 Jahre - dies kann jedoch in der Praxis häufig völlig ausreichend sein.

StifteEin Gebrauchsmuster kann ebenso wie ein Patent vor den ordentlichen Gerichten durchgesetzt werden. Es ist jedoch dabei zu beachten, dass das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist und damit immer ein gewisses Risiko verbunden ist, dass Stand der Technik existiert, gegenüber dem das Gebrauchsmuster eventuell nicht schutzbeständig ist. Hierzu beraten wir Sie gerne.